
Die Salzburger Baumschutzverordnung
Wir achten auf den Schutz der Natur und respektieren die gesetzlichen Vorschriften.
Folgende Bäume sind geschützt:
alle Laub- und Nadelhölzer mit dem Stammumfang von mindestens 55 cm sowie mehrstämmige Bäume, wenn die Umfänge aller dieser Stämme mindestens 55 cm ergeben; dabei wird der Stammumfang in einem Meter Höhe gemessen;
alle Ersatzpflanzungen gemäß § 6;
Aufräumung und Entsorgung:
Ein wichtiger und oft vernachlässigter Teil unserer Arbeit
Nach der Fällung eines Baums ist die Aufräumung und Entsorgung des Schnittgutes eine wichtige Aufgabe. Wir arbeiten mit einer Spezialhackmaschine, welche die Hackguterzeugung und den Abtransport mit einem Fahrzeug ermöglicht. Durch dieses effiziente Verfahren halten wir das Preis-Leistungs-Verhältnis bei der Entsorgung im Optimum und sorgen gleichzeitig dafür, dass Ihr Grundstück sauber und ordentlich hinterlassen wird.
Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen.
Was passiert nach der Fällung mit dem Baum?
Brauche ich eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Was ist ein Fällkran?




























